Hier finden Sie einige Anmerkungen zum Schimmelbefall.
SCHIMMEL IM HAUS
„ATTACKE DES SCHWARZEN STAUBES“
SCHIMMELPILZE SITZEN NICHT AUF DEM TROCKENEN!
Schimmelpilze sind ein natürlicher Teil unserer belebten Umwelt. Ihre Sporen
sind fast überall zu finden, also auch in Innenräumen. Sie sind normalerweise
harmlos. Übersteigt allerdings die Schimmelpilzkonzentration ein bestimmtes
Maß, kann es zu gesundheitlichen Problemen für die Bewohner kommen.
Schimmelpilze benötigen zum Wachsen viel Feuchtigkeit. Ursachen erhöhter
Feuchte innerhalb von Gebäuden können zum Beispiel sein:
a) direkter Eintrag von Feuchtigkeit zum Beispiel über:
defekte Dächer (insbesondere Flachdächer), Dachrinnen und Fallrohre;
Risse im Mauerwerk;
ungenügendes Austrocknen nach Baumaßnahmen;
Wassereintritt infolge Rohrbrüchen, Überschwemmungskatastrophen etc.
b) unzureichende Abfuhr erhöhter Raumluftfeuchte durch:
unsachgemäßes Heizen und Lüften, insbesondere in „luftdichten“ Gebäuden.
Kondensation (Tauwasserbildung) von Luftfeuchte im Bereich von „kalten“
Wänden, die wegen unzureichender Wärmedämmung in manchen
Altbauten ein Problem darstellen. Baufehler wie Wärmebrücken führen
ebenfalls in Neu- und Altbauten zur Wasserdampfkondensation entlang
der Bauschadensbereiche.
Die Aufstellung zeigt, dass neben baulichen und bauphysikalischen Mängeln,
auch die Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhter Feuchte im Gebäude beitragen.
Unsachgemäßes Lüften in Verbindung mit Tätigkeiten, bei denen viel
Feuchtigkeit entsteht (Duschen, Kochen, Wäschetrocknen, Betrieb großer Aquarien
etc.), kann die Feuchtigkeit im Gebäude über das erträgliche Maß hinaus
erhöhen. Dies wird vor allem dann ein Problem, wenn die Gebäude aus Energiespargründen
aufwändig abgedichtet wurden.
1) ohne pilzhemmende Zusätze
Auch in und auf Zement und Beton kann Schimmelpilzwachstum vorkommen.
Schimmelpilze können außerdem auf Materialien wachsen, die selbst keine
Nährstoffe abgeben, wenn sich organische Partikel und Stäube aus der Luft auf
diesen abgesetzt haben (zum Beispiel auf Glas).
Schimmelpilze können auf Materialien nur wachsen, wenn eine bestimmte Mindestfeuchte
vorhanden ist. Dabei ist nicht die Gesamtfeuchte des Materials ausschlaggebend,
sondern nur das den Pilzen zur Verfügung stehende „freie“ Wasser.
Schimmelpilze können auch auf und in Materialien wachsen, die nicht sichtbar
nass sind. Es genügt eine relative Luftfeuchtigkeit von ungefähr 80 % an der
Oberfläche des Materials. Besonders gute Wachstumsbedingungen finden sich
immer dann, wenn es zu Tauwasserbildung auf oder im Material kommt.
SCHIMMELPILZE - NUR LÄSTIG ODER AUCH SCHÄDLICH?
Oftmals entwickeln sich Schimmelpilze im Verborgenen. Ein modriger, muffiger
Geruch oder erste dunkle Flecken an Wänden, Decken oder Mobiliar weisen auf
das bestehende Problem hin. Bei Verdacht auf Vorliegen eines verdeckten Schimmelpilzbefalls
müssen die betroffenen Räume genauer untersucht werden. Falls
erforderlich, müssen Hohlräume hinter Verschalungen, Decken oder Wänden
freigelegt werden, um an die Schimmelpilzquelle zu gelangen. Zunehmend werden
speziell ausgebildete Schimmelspürhunde eingesetzt, um verborgene Schimmelpilzkontaminationen
zu erkennen oder besser „zu erschnüffeln“. Denn fast
alle Schimmelpilze geben flüchtige organische Stoffe an die Raumluft ab, die ein
speziell trainierter Hund riechen kann. Beim Einsatz von Schimmelpilzspürhunden
ist zu bedenken, dass der Hund zwar einen verdeckten Schimmelbefall markiert,
dies aber noch keinerlei Aussage über das tatsächliche Ausmaß der Schimmelpilzbelastung
und über eine eventuelle gesundheitliche Gefährdung für die
Bewohner zulässt.
Eine andere Methode ist, über die Messung bestimmter, von Schimmelpilzen in
die Raumluft abgegebener flüchtiger Stoffwechselsubstanzen einen verdeckten
Schimmelpilzschaden zu ermitteln. Diese so genannten „MVOC“-Messungen sind
allerdings hinsichtlich Aussagefähigkeit der Ergebnisse umstritten. So ist nicht
immer eindeutig, ob die gemessenen flüchtigen organischen Verbindungen
wirklich alle mikrobiellen Ursprungs sind. Der Nachweis erhöhter MVOC-Konzentrationen
in der Raumluft sagt zudem nichts über das Gesundheitsrisiko für die
Bewohner aus; ebenso wenig sollte aus der Messung eine Sanierungsentscheidung
abgeleitet werden.
Eindeutiger ist der Sachverhalt bei oberflächlich bereits mit bloßem Auge erkennbarem
Schimmelpilzbefall (zum Beispiel hinter Schränken, in Wandnischen
etc.). Bei größerem Befall (bei mehr als ca. 20-50 cm2 betroffener Fläche muss
nicht erst aufwändig analysiert werden, wie hoch die Schimmelpilzbelastung in
der Wohnung ist und welche Schimmelpilzarten im Einzelfall vorliegen. Es muss
sogleich gehandelt werden. Werden Schimmelpilzquellen entdeckt, muss den
Ursachen für den Schimmelpilzbefall nachgegangen werden. Erst danach sollte
der befallene Bereich sachgerecht saniert werden, wobei in jedem Fall die Ursachen
bekämpft werden müssen. Zunächst ist also zu klären, ob eine Schimmelpilzquelle
vorhanden ist und welche Ursachen diese ggf. hat (bauliche Mängel,
Fehlverhalten der Nutzer etc.).
Eine solche Untersuchung setzt einen hohen Sachverstand voraus und sollte
durch eine dafür ausgewiesene Fachkraft durchgeführt werden. Eine einfache schematische
Herangehensweise ist höchst problematisch. Es ist jeweils der konkrete
Einzelfall unter Hinzuziehung aller vorhandenen Informationen zu beurteilen.
Vor Durchführung aufwändiger mikrobiologischer Untersuchungen sollte zu-
nächst eine Ortsbegehung stattfinden. Bei dieser Ortsbegehung sollten die möglichen
Ursachen für eine Schimmelpilzbelastung geklärt und in einem Begehungsprotokoll
festgehalten werden. Außerdem sollte durch die Begehung abgeklärt
werden, ob eine oder mehrere Quellen für Schimmelpilze in Innenräumen
vorliegen.
Ergibt die Beurteilung, dass eine Schimmelpilzbelastung im Innenraum vorliegt,
sollte eine Sanierung erfolgen. Auch geringe Schimmelpilzquellen im Innenraum
sind aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beseitigen.
Eine Schimmelpilzsanierung ohne Beseitigung der Ursachen ist allerdings nicht
sinnvoll, da früher oder später mit einem erneuten Schimmelpilzwachstum zu
rechnen ist. Daher ist es unerlässlich, die Ursachen für das Schimmelpilzwachstum,
insbesondere die Frage eines erhöhten Feuchteeintritts, zu klären.
WAS TUN, WENN DER SCHIMMEL ENTDECKT IST?
SCHIMMELPILZBEFALL IN MIETWOHNUNGEN
Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung gilt als Mietmangel. Über die Ursachen
und die Frage, wer für die Behebung der Schäden aufkommen muss, entsteht
in der Praxis häufig Streit, der am Ende oft vom Gericht - nach Anhörung
von Sachverständigen - entschieden werden muss.
Da Schimmelpilzbelastung in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt
und auch eine Gesundheitsbelastung nicht auszuschließen ist, sollten aus Gründen
der Gesundheitsvorsorge die Schäden, möglichst im gegenseitigen Einvernehmen
zwischen Mieter und Vermieter, rasch behoben werden. Bei ärztlichen
Attesten von gesundheitlichen Beschwerden aufgrund einer Schimmelpilzbelastung
ist es wichtig, dass die Diagnose einen plausiblen Zusammenhang zwischen
den Beschwerden und der Schimmelpilzbelastung erkennen lässt.
Wichtig: Unsere Hinweise können im Einzelfall eine konkrete Rechtsberatung
nicht ersetzen. Bei Zweifeln über die Rechtslage und die bestehenden
Rechte und Pflichten sollten sich Mieter und Vermieter daher am besten
frühzeitig rechtlich beraten lassen. Beratungsstellen, wie zum Beispiel Mietervereine
oder Haus- und Grundeigentümervereine, können hier Hilfestellung
leisten.
Falls nicht sofort mit Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann, ist zu
prüfen, ob die befallenen Stellen übergangsweise - möglichst ohne Staubverwirbelung
- gereinigt und desinfiziert werden können, zum Beispiel mit 70 %-igem
Ethylalkohol (Ethanol) bei trockenen Flächen und 80 %-igem Ethylalkohol bei
feuchten Flächen.
Durch gezieltes Lüften und Heizen kann die Luftfeuchtigkeit im Raum reduziert
und ein weiteres Schimmelpilzwachstum eingeschränkt werden. Diese Maßnahme
ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen
entfernt worden sind, um hohe Konzentrationen in der Raumluft sowie
die Entstehung von Sekundärquellen zu vermeiden.
Durch vermehrtes Lüften und Heizen sowie durch ein Abrücken der Möbel von
Außenwänden (ca. 10 cm Abstand) kann die Gefahr von Taupunktunterschreitungen
an schwer zugänglichen Stellen verringert und damit einem weiteren
Schimmelpilzwachstum vorgebeugt werden. Auch diese Maßnahme ist nur sinnvoll,
wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen entfernt worden sind.
Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Sanierung ist die Beseitigung der Ursachen,
die zu dem Auftreten des Schimmelpilzwachstums geführt haben. Bauseitige
Schäden sind zu beheben und die Raumnutzer darüber aufzuklären, wie in
Zukunft ein Schimmelpilzwachstum vermieden werden kann.
Der Sanierungsaufwand sollte dem Ausmaß des Schadens und der Art der Raumnutzung
angepasst werden. Dabei spielen u.a. folgende Gesichtspunkte eine Rolle:
Größe der befallenen Fläche,
Stärke des Befalls (einzelne Flecken oder „dicker“ Schimmelpilzbelag),
Tiefe des Befalls (oberflächlich oder auch in tieferen Schichten),
Vorkommende Schimmelpilzarten (wichtig für das Allergie- und Infektionsrisiko,
manche Schimmelpilzarten bilden giftige Toxine),
Art der befallenen Materialien (auf raumseitig, rasch ausbaubaren Materialien
oder im Mauerwerk),
Art der Nutzung (Lagerraum, Wohnraum, Kindergarten, Krankenhaus).
Mit Hilfe dieser Kriterien ist mit Sachverstand eine Gesamteinschätzung vorzunehmen.
Anschließend sind die sich daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen bei der
Sanierung zu formulieren.
Sanierungsarbeiten kleineren Umfangs (zum Beispiel nur oberflächlicher Befall,
befallene Fläche nicht größer als etwa einen halben Quadratmeter, keine Bauwerksmängel),
bei denen kein Risiko für gesunde Personen zu erwarten ist, können
im allgemeinen ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden,
wobei die Inanspruchnahme einer vorherigen fachlichen Beratung zu empfehlen
ist. Bei glatten Oberflächen (Metall, Keramik, Glas) kann eine Entfernung mit
KAMPF DEM SCHIMMELPILZ
Wasser und normalem Haushaltsreiniger erfolgen. Befallene poröse Materialien
(Tapeten, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen)
können schwer oder gar nicht gereinigt werden, da das Schimmelpilzwachstum
auch bis in tiefere Materialschichten eingedrungen sein kann. Befallene Gipskartonplatten
oder leichte Trennwände sollten daher bevorzugt ausgebaut werden.
Auf nicht ausbaubaren Baustoffen muss sichergestellt werden, dass Schimmelpilze
vollständig (d.h. auch in tiefer liegenden Schichten) entfernt werden.
Bei Holz ist prinzipiell zwischen der sogenannten Holzbläue (oberflächlicher
Befall) und dem aktiven Schimmelpilzwachstum aufgrund eines akuten Feuchteschadens
mit starker Sporenbildung der Schimmelpilze zu unterscheiden. Bei
normaler Holzbläue besteht gewöhnlich kein Sanierungsbedarf. Aktiv befallenes
Holz hingegen ist sehr schwer zu sanieren und muss meist entsorgt werden. In
Ausnahmen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt werden.
Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche (Stühle, Schränke) sind oberflächlich
feucht zu reinigen, zu trocknen und gegebenenfalls mit 70-80 %-igem
Ethylalkohol zu desinfizieren (Achtung: Brand- und Explosionsgefahr! Atemschutz
verwenden!). Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung (Sessel,
Sofa) sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu reinigen und sollten
daher im Normalfall entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien (Teppiche, Vorhänge)
sind meist ebenfalls nur mit großem Aufwand sachgerecht zu reinigen, so
dass je nach Anschaffungskosten eine Entsorgung vorzuziehen ist.
Befallene Tapeten bzw. Silikonfugen sollten entfernt, oberflächlich befallene
Stellen feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinststaubfilter
(HEPA-Filter) abgesaugt sowie anschließend mit 70-80 %-igem Ethylalkohol unter
Beachtung der Brand- und Explosionsgefahr (nur kleine Mengen verwenden,
gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer) sowie der Anforderungen des Arbeitsschutzes
(Schutzhandschuhe, Mundschutz, Schutzbrille) behandelt werden.
Nach der Sanierung ist eine intensive Reinigung in der Umgebung der sanierten
Stellen vorzunehmen. Die bei der Sanierung anfallenden, mit Schimmelpilzen belasteten
Abfälle, können in Plastikbeutel verpackt mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Schutzmaßnahmen bei Sanierung von Schimmelpilzbefall:
Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren - Schutzhandschuhe
tragen.
Schimmelpilzsporen nicht einatmen - Mundschutz tragen.
Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen -
Staub - Schutzbrille tragen.
Nach Beendigung der Sanierung duschen und Kleidung waschen.
Wichtig: Häufig wird empfohlen, bei der Schimmelpilzbekämpfung eine
Essiglösung einzusetzen. Dieses ist jedoch zumeist nicht sinnvoll, da viele
Baustoffe und insbesondere Kalk eine Neutralisation des Essigs bewirken
und außerdem mit dem Essig organische Nährstoffe auf das Material gelangen,
die das Pilzwachstum sogar fördern können.
Ebenfalls raten wir von der Verwendung chemischer Pilzbekämpfungsmittel
(Lösungen mit Fungiziden) im Innenraum ab, da nicht auszuschließen
ist, dass diese Stoffe über eine lange Zeit in den Innenräumen verbleiben
und die Gesundheit der Bewohner gefährden.
Die Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben,
die Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Eine bloße Abtötung von
Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen
allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.
Bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall auf Materialien können sehr
hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden. Eine Sanierung sollte
daher nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen
durchgeführt werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass zum Beispiel für Allergiker oder Vorgeschädigte
mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie für Personen
mit geschwächtem Immunsystem ein gesundheitliches Risiko nicht
ausgeschlossen werden kann, so dass dieser Personenkreis keine Sanierungsarbeiten
„in Eigenregie“ durchführen sollte.
Umfangreichere Sanierungsarbeiten sollten von gewerblichen Firmen
durchgeführt werden. Hierzu sind Firmen zu beauftragen, die mit solchen
Sanierungsarbeiten, den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen
Schutzmaßnahmen und den zu beachtenden Vorschriften und
Empfehlungen vertraut sind.
Die wichtigste Voraussetzung für Schimmelpilzwachstum ist das Vorhandensein
von Feuchtigkeit, was zumeist auf bauliche Mängel und/oder falsches Nutzerverhalten
zurückgeführt werden kann. Fachgerechte bauseitige Maßnahmen und
vernünftiges Raumnutzerverhalten müssen zusammenwirken, um eine Wohnung
frei von Schimmelpilzwachstum zu halten.
Grundvoraussetzung für eine Wohnung ohne Schimmelpilzwachstum ist zum einen
die Errichtung des Gebäudes nach dem Stand der Technik. Der Vermeidung
von Schimmelpilzwachstum durch Feuchteschäden dienen:
Mindestwärmeschutz (DIN 4108-2:2001-03),
Schutz vor Schlagregen (DIN 4108-3),
Abdichtung gegenüber aufsteigender Bodenfeuchte (DIN 18195),
Regelgerechte Dachkonstruktion (Handwerkliche Richtlinien),
Wasserdichte Installationen.
VORBEUGEN IST BESSER ALS HEILEN!
Eine besondere Aufmerksamkeit ist auf Stellen im Außenwand-, Decken- und Dachbereich
zu richten, die unzureichend oder falsch gedämmt sind oder sonstige undichte
Stellen aufweisen, an denen es vermehrt zu Kondensationsfeuchte kommt.
Bei neu errichtetem oder saniertem Wohnraum ist aufgrund der damit verbundenen
Restbaufeuchte über einen gewissen Zeitraum eine deutlich erhöhte Lüftung
erforderlich. Bei Raumnutzungen mit hohem Feuchteanfall und hoher Luftdichtigkeit
der Gebäudehülle ist es manchmal nicht möglich, durch zumutbares
manuelles Lüften die Luftfeuchtigkeit auf das notwendige Maß zu reduzieren. In
diesen Fällen kann eine mechanische Be- und Entlüftung Abhilfe schaffen.
Für die mechanische Be- und Entlüftung kommen vor allem zwei Systeme
in Betracht:
Bedarfslüftung mit Abluftventilatoren in Wohnbereichen mit großem
Feuchteanfall, zum Beispiel Küchen und Sanitärräume. Die Ventilatoren
werden zweckmäßigerweise über Feuchtesensoren geregelt.
Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung. Bei diesen Anlagen, die
möglichst so betrieben werden sollten, dass die Fenster während der Heizperiode
nicht geöffnet werden müssen, sollte der Luftaustausch den anfallenden
Feuchtelasten angepasst werden und die Luft dort abgesaugt werden,
wo die Feuchtequellen konzentriert sind.
Neuerdings werden in größeren Anlagen zur Versorgung ganzer Gebäude zuluftseitig
auch Erdwärmetauscher verwendet. Sie können im Frühjahr/Sommer zu
einem mikrobiellen Problem führen, wenn an den Wänden der Wärmetauscher
hohe relative Feuchte oder sogar Tauwasser auftritt.
Auch die Wohnungsnutzer können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass Schimmelpilze
in der Wohnung keine günstigen Wachstumsbedingungen finden: Durch
richtiges Lüften und Heizen kann die Feuchtigkeit im Gebäude begrenzt werden.
Wichtig ist, dass die Feuchtigkeit, die durch die Aktivitäten im Raum entsteht
(Feuchtigkeitsabgabe des Menschen, Duschen, Kochen, Waschen etc.), durch
regelmäßiges Lüften nach außen abgeführt wird.
Zur Verringerung der Feuchte im Raum sollte vorzugsweise mehrmals täglich
eine kurze Stoßlüftung (5-10 Minuten bei weit geöffnetem Fenster) erfolgen:
a) Bad
Im Bad sollte nach dem Duschen das Wasser von Wänden und Boden entfernt
werden. Nach dem Duschen sollte man die Fenster im Bad (soweit vorhanden)
kurzzeitig weit öffnen. Bei fensterlosen Badezimmern ist darauf zu
achten, dass die eingebaute Schachtlüftung einwandfrei funktioniert. Dabei
empfiehlt sich die Installation einer - möglichst über Feuchtesensoren gesteuerten
- mechanischen Abzugslüftung. Nasse Handtücher und Wände im
Badezimmer können - trotz kurzzeitigen Lüftens - noch viel Wasser enthalten;
Handtücher trocknet man daher am besten auf dem Heizkörper und
lässt die Fenster solange geöffnet bis die Handtücher sich einigermaßen
trocken anfühlen (die Heizung im Bad soll im Winter dabei nicht abgeschaltet
werden, das beschleunigt das Austrocknen der Handtücher erheblich;
wenige Minuten reichen dann oft aus).
b) Küche
In der Küche kann durch einen Dunstabzug mit Abführung der Abluft ins Freie
viel Feuchtigkeit aus dem Raum entfernt werden. Ein solcher Abzug ist überdies
unter dem Gesichtspunkt der Abführung von Kochdünsten und - beim Kochen
mit Gas - von Verbrennungsgasen sinnvoll. Dunstabzugshauben mit Umluftführung
sind zur Verringerung der Luftfeuchtigkeit in der Küche nicht geeignet.
c) nicht oder wenig beheizte Räume
Weniger beheizte Räume (zum Beispiel Schlafzimmer) sollten nicht mittels
warmer Luft aus anderen Räumen (am Abend) aufgewärmt werden. Im
kälteren Raum kann es sonst an Wänden oder Fensterscheiben zu Tauwasserbildung
kommen. Bei Nutzung des - wenig beheizten - Schlafzimmers sollte
durch gute Lüftung morgens nach dem Aufstehen für die Abfuhr von Feuchtigkeit
(jeder Schlafende gibt Wasserdampf ab) gesorgt werden. In Räumen,
die längere Zeit nicht benutzt und beheizt werden, sollte bei erneutem
Gebrauch vorher vermehrt gelüftet werden.
d) Abwesenheit
Können wegen Abwesenheit der Bewohner die Fenster einer Wohnung
nicht mehrmals täglich geöffnet werden, sollten wenigstens die Innentüren
offen gehalten werden, damit sich evtl. noch vorhandene Feuchte aus Bad
und Küche gleichmäßig über alle Räume verteilen kann.
TIPPS FÜR RICHTIGES LÜFTEN
Die Möglichkeit, durch Lüften Feuchtigkeit aus dem Raum zu entfernen, beruht
darauf, dass Luft abhängig von der Temperatur unterschiedliche Mengen Wasserdampf
aufnehmen kann. Warme Luft enthält bei gleicher relativer Feuchte
viel mehr Wasser als kalte Luft. Kalte Außenluft im Winter enthält wenig
Wasser, auch wenn ihre relative Feuchte hoch ist.
Kalte Außenluft, die beim Lüften in den Innenraum gelangt, nimmt beim Erwärmen
Feuchtigkeit auf, die mit der erwärmten Luft wieder nach außen abgeführt
wird. Bei sehr kalter Außenluft kann im Innenraum - selbst bei Regenwetter -
durch Lüftung eine Austrocknung erzielt werden. Je kälter die Luft ist, desto
mehr Wasser kann sie beim Erwärmen aufnehmen. Daher kann im Winter
durch Lüften mit kalter Außenluft mehr Feuchtigkeit aus einem Raum
entfernt werden als im Sommer.
In einem Dreipersonenhaushalt werden durch die Wasserdampfabgabe der Personen
(30 bis 100 g/h je Person) durch Duschen, Waschen, Wäschetrocknen, Kochen
sowie durch Pflanzen, Aquarien und andere Feuchtequellen täglich etwa
6 bis 14 kg Wasser freigesetzt. Um 10 kg Wasser aus Innenräumen abzuführen,
müssen ca. 3.000 kg Luft bewegt werden. Dieses bedeutet, dass der Luftinhalt der
Innenräume im Mittel etwa 7 mal täglich ausgetauscht werden muss, um die unerwünschte
Feuchtigkeit abzutransportieren. Zum Vergleich: Bei geschlossenen
Fenstern und Türen hat man Luftaustauschraten zwischen ca. 0,2 - 2 pro Stunde
(je nach Fenstertyp und Bausituation), bei weit geöffneten Fenstern steigt die
Luftaustauschrate auf 10 - 20 pro Stunde an.
Je schlechter die Wärmedämmung der Außenwände ist oder je mehr bauliche
Fehler bei der Gebäudekonstruktion gemacht wurden (zum Beispiel in Form von
Wärmebrücken) und je schlechter Außenwände durch zirkulierende Raumluft
erwärmt werden (zum Beispiel hinter Schränken oder hinter Wandverkleidungen),
um so niedriger ist im Winter die Oberflächentemperatur dieser Außenwände.
Damit nimmt die relative Feuchte an der Innenwandoberfläche und die
Gefahr der Tauwasserbildung entsprechend zu.
Wichtig: An Außenwänden sollten, vor allem bei „kalten“ Wänden, keine
Möbelstücke, Bilder oder schwere Gardinen unmittelbar an die Wand gestellt
bzw. daran aufgehängt werden. Als Richtschnur kann ein Mindestabstand
von ca. 10 cm gelten.
Bei Kellerräumen ist die Wandtemperatur zur Raumseite hin auch im Sommer
häufig niedrig. Da aber die absolute Feuchte der Außenluft im Sommer oft hoch
ist, wäre dann häufiges Lüften mit Außenluft zum „Abtrocknen“ falsch, weil immer
mehr Feuchtigkeit in den Raum eingetragen wird und an den kalten Wänden
kondensiert. Das Lüften sollte dann in die frühen Morgenstunden verlegt werden.
In Kellerräumen, die nur als Lager dienen und nicht für den längeren Aufenthalt
von Personen bestimmt sind, wird Schimmelpilzbefall zum Teil in Kauf
genommen. Abhilfe wäre nur möglich durch bessere Wärmedämmung, durch
Beheizen oder durch Trocknen der Raumluft. Keller, in denen Schimmelpilzwachstum
nicht verhindert wird, sollten aber keine direkte Verbindung zum
übrigen Gebäude haben, etwa durch Treppen, Schächte oder nicht abgedichtete
Öffnungen in der Kellerdecke.