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ImmoWertV in Kraft
ImmoWertV - Bundesrat hat zugestimmt
Durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27.05.2010 [102 KB] ist die ImmoWertV am 01.07.2010 in Kraft getreten.
Der Bundesrat hatte zuvor am 07.05.2010 der ImmoWertV zugestimmt.
Pressemiteilung BMVBS Nr. 087/2010 vom 24.03.2010
Das Kabinett hat am 24.03.2010 die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) [292 KB] beschlossen.
Bundesbauminister Peter Ramsauer:
"Das neue Bewertungsrecht schafft klare Rechtsgrundlagen für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien. Durch mehr Transparenz tragen wir zur Stabilität des Immobilien- und Grundstücksmarktes bei. Schon auf der Ebene der Bewertung können wir auf diese Weise Immobilienkrisen verhindern. Die fehlende Transparenz bei der Bewertung von Immobilien in den USA und anderen Ländern hat zur weltweiten Wirtschaftskrise maßgeblich beigetragen."
Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen. Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden. Der Beitritt der neuen Länder, der demografische Wandel sowie die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft haben neue Rahmenbedingungen geschaffen. Auch neue Aufgabenbereiche wie der Stadtumbau und die Soziale Stadt mussten bei der Novellierung berücksichtigt werden. In der neuen ImmoWertV wurden nicht mehr relevante Regelungen im Sinne einer Entbürokratisierung gestrichen. Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Auch die Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung wurden praxisgerecht umgestaltet. Unter dem Gesichtspunkt einer besseren internationalen Vergleichbarkeit wurden international gebräuchliche Begriffe eingeführt. Zudem werden künftig neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst.
Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts.
ImmoWertV - WertV
"Die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt haben sich seit Erlass der geltenden Wertermittlungsverordnung am 6. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2209) durch neue stadtentwicklungs- und allgemeinpolitische Rahmenbedingungen wie z.B. den Beitritt der neuen Länder, den Stadtumbau, die Soziale Stadt sowie den demographischen und wirtschaftlichen Wandel tiefgreifend verändert. Auch die zunehmende Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und vor allem die stärkere Kapitalmarktorientierung der immobilienwirtschaftlichen Akteure beeinflusst das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt immer mehr und führt z.B. zu früher so nicht wahrgenommenen Wertschwankungen beim Grundvermögen.
Vor diesem Hintergrund ist ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetztes Sachverständigengremium zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts in seinem im April 2008 vorgelegten Bericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die bisherige Wertermittlungsverordnung einer umfassenden Fortentwicklung bedarf. Dem festgestellten Bedarf soll mit der neuen Verordnung entsprochen werden."
Auszug aus Bundesrat Drucksache 296/09 vom 03.04.2009
Beschluss des Bundesrates zur ImmoWertV
Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) nach Maßgabe einiger Änderungen zuzustimmen (Drucksache 296/09).
Damit wird die bisherige Wertermittlungsverordnung - WertV - durch die ImmoWertV abgelöst.
Die durch den Bundesrat geforderten Änderungen an der ImmoWertV führen jedoch zu einer Verzögerung des Inkrafttretens, das ursprünglich für Mitte 2009 erwartet wurde.
Wertermittlungsverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Vergleichswertverfahren
Discountet cash flow Methode DCF
Residualwertverfahren
Monte Carlo Verfahren
Wertermittlungsobjekte
Grundstücke
Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser
Eigentumswohnungen
Büro- und Geschäftshäuser
Sonderimmobilien: Hotels, Restaurants ...
Art der Gutachten
Privatgutachten
Gerichtsgutachten
Beweisgutachten
Gutachterliche Stellungnahme
Auftraggeber
Gerichte
Banken / Versicherungen
Behörden
Privateigentümer
Rechtsanwälte, Notare
Steuerberater
Zeitdauer
Für
die Erstattung eines Wertgutachtens beträgt die Bearbeitungszeit nach
Vorlage der erforderlichen Unterlagen i.d.R. nicht länger als 2 Wochen.
Kosten
Das Honorar für Wertermittlungen ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI §34 geregelt.
Es kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Sprechen Sie mich dazu bitte an.
Arbeitsmittel
BGB
BauGB
BauNV
ImmowertV
WertR
NHK 95
NHK 2000
Sammlung Bodenrichtwerte
Berliner Mietspiegel
ergänzende Dienstleistungen
Überprüfung von Wohnflächen / Nutzflächen
Rechnungsprüfung
Aufmasskontrolle
weitere Kenntnisse
Privates und öffentliches Baurecht
Finanzmathematische Verfahren
Mietrecht
Bewirtschaftungskosten
Rechte und Lasten an Grundstücken