Laut Wohnungseigentumsgesetz 2002 ist bei Erstverkauf einer Wohnung
in Häusern, die älter als 20 Jahre sind, ein Gutachten über den
Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses vorzulegen, um den neuen
Eigentümer einen Überblick über die zu erwartenden Erhaltungsarbeiten
im Laufe der nächsten 10 Jahre zu geben.
Weiterhin erstellen wir für Sie Gutachten bei mangelhafter Bauausführung und sind behilflich bei der Aufdeckung von Baufehlern.
Mit unserer fachlichen Kompetenz sind wir der richtige Ansprechpartner auf folgenden Gebieten:
Beweissicherung
Ursachenermittlung
Schadensbewertung
Sanierungsbegleitung
Kostenermittlung
Kostenprüfung
Thermographie