Der kompetente Partner, in Ihrer Nähe, wenn es um die eigenen vier Wände geht.

Laut  Wohnungseigentumsgesetz 2002 ist bei Erstverkauf einer Wohnung in Häusern, die älter als 20 Jahre sind, ein Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses vorzulegen, um den neuen Eigentümer einen Überblick über die zu erwartenden Erhaltungsarbeiten im Laufe der nächsten 10 Jahre zu geben.

Weiterhin erstellen wir für Sie Gutachten bei mangelhafter Bauausführung und sind behilflich bei der Aufdeckung von Baufehlern.

Mit unserer fachlichen Kompetenz sind wir  der richtige Ansprechpartner auf folgenden Gebieten:


Beweissicherung
Ursachenermittlung
Schadensbewertung
Sanierungsbegleitung
Kostenermittlung
Kostenprüfung
Thermographie


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir erstellen Ihnen ein Angebot>>>>