Energiepass vom Energieberater
Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer
Mieter,
Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten
der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) das Recht, vor
Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen.
Wer eine
Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu
erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn
der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und
liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um
dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Der Energieausweis
dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf
Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis
nicht ableiten.
Wer braucht einen Energieausweis?
Für
Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV)
schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen
wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht,
aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft
werden.
ENERGIEPASS FÜR WOHNGEBÄUDE
Art des Energiepasses Einzelpreis
Energiepass für Wohngebäude EFH
Erstellung des Energiepasses für ein
Einfamilienhaus 225,00 EUR
Energiepass für Wohngebäude MFH
Erstellung des Energiepasses für ein
Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten 279,00 EUR
Energiepass für Wohngebäude MFH+
Erstellung des Energiepasses für ein
Mehrfamilienhaus mit sieben oder mehr
Wohneinheiten
379,00 EUR
Hinweis:
Preise:
Die angegebenen Preise verstehen sich als reine Erstellungspreise für
den Energiepass. Die direkte Verfügbarkeit der notwendigen Gebäude- und
Anlagendaten wird vorausgesetzt. Es entstehen zusätzlich Anfahrtskosten
von EUR 0,40 € pro km zuzüglich der gültigen MwSt.